Baukoordination
Mit dem Inkrafttreten des Bauarbeitenkoordinationsgesetz BauKG BGBl. I Nr.37/1999 wird die Mitverantwortung des Bauherrn für Sicherheit und Gesundheitsschutz bewirkt. Der Bauherr hat wirksam zu veranlassen, dass bei seinen Bauvorhaben alle Grundsätze der Gefahrenverhütung vom Entwurf bis zur Bauausführung umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung kann jedoch an fachkundige Personen übertragen werden.
Wir beraten Sie gerne über Art und Umfang der Bauherrenpflichten, die sich in Abhängigkeit von der Baustellengröße und Baudauer ergeben.