Energieausweis

Der Energieausweis stellt den Typenschein einer Immobilie aus energetischer Sicht dar.

Mit seiner Hilfe lassen sich Klassifizierungen der bewerteten Gebäude hinsichtlich der notwendigen Energiemengen für Heizung, Warmwasser und Strom treffen. Die Skala reicht dabei von A++ (Passivhaus) bis G (hoher Energiebedarf).

Die Vorlage des Energieausweises ist für Neubauten seit dem 01.01.2008 verpflichtend und Teil der Einreichunterlagen für die Baubewilligung. Ab 01.01.2009 besteht die Vorlagepflicht für nahezu alle Gebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden.

Der Energieausweis darf nur durch Sachverständige einschlägiger Fachgebiete erstellt werden. Als Ingenieurbüro für Umwelttechnik sind wir zur Erstellung befugt und unterstützen Sie gerne auch bei der Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie.