Bedingungen (BEA)

BEDINGUNGEN ZUR ELEKTRONISCHEN AUSSCHREIBUNGSABWICKLUNG (BEA) des
Ingenieurbüro FH – Freudenschuß-Hueber OG
Letzt gültige Fassung vom 18.12.2008
Geltungsbereich:

Diese Bedingungen gelten für jede Inanspruchnahme der Elektronischen Ausschreibungsabwicklung des Ingenieurbüro FH – Freudenschuß-Hueber OG. Unternehmen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden nachfolgend als "Teilnehmer" bezeichnet.

Gegenstand:

Die "Elektronische Ausschreibungsabwicklung" ermöglicht die Anforderung bzw. die Übertragung von Ausschreibungs-unterlagen über das Internet, sowie die Übermittlung von Angeboten in verschiedenen Formaten per e-Mail, sofern diese Form der Einreichung der Angebote in der Ausschreibung vorgesehen ist.

Der Datenaustausch im Wege der elektronischen Ausschreibungsabwicklung erfolgt generell per e-Mail. Der Teilnehmer gibt bei Anforderung von Ausschreibungsunterlagen die e-Mail Adresse an, über die der gesamte vergaberelevante Datenaustausch, einschließlich Schriftverkehr, stattfindet. Durch Anforderung der Ausschreibungsunterlagen entbindet der Teilnehmer das Ingenieurbüro FH von der Verpflichtung, den vergaberelevanten Schriftverkehr per Telefax an die im Angebotsschreiben angegebene Faxnummer zu übermitteln.

Verfügbarkeit:

Das Ingenieurbüro FH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen Leitungsanbieter. Ansprüche aller Art im Zusammenhang aufgrund nicht erfolgter oder unvollständiger Datenübertragung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Störungsmeldungen sind per Telefax an 0512 - 345415 - 9 zu richten.

Pflichten des Teilnehmers an der elektronischen Auftragsabwicklung:

Der Teilnehmer gibt bei Anforderung von Ausschreibungsunterlagen die e-Mail Adresse an, über die der gesamte vergabe-relevante Datenaustausch, einschließlich Schriftverkehr, stattfindet.

Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet,

Zugang durch Dritte:

Dem Teilnehmer ist es nicht erlaubt, ihm zugeordnete Daten bzw. Unterlagen Dritten zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. Hievon ausgenommen sind Mitbenutzer aus dem Unternehmen des Teilnehmers.
Der Teilnehmer wird die Weitergabe von übermittelten Ausschreibungsunterlagen an Dritte unterlassen. Eine Vervielfältigung der bezogenen Daten ist daher außer zur eigenen Nutzung untersagt. Untersagt ist auch jede Form des weiteren Vertreibens, Verkaufens, Veröffentlichens oder anderweitiger geschäftsmäßiger Verwertung dieser Daten.
Die auszugsweise Weitergabe von Ausschreibungsteilen zur Preiseinholung für Subunternehmerleistungen oder Materiallieferungen ist ausdrücklich erlaubt.

Kosten:

Die Nutzung der Elektronischen Ausschreibungsabwicklung ist kostenlos.

Gewährleistung und Haftung:
Geltungsdauer:

Diese Bestimmungen gelten jeweils für ein Vergabeverfahren, vom Zeitpunkt der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen bis zur zum Abschluss des Vergabeverfahrens.

Allgemeines:



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